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Kinderwunschbehandlung

Aktuelle gesetzliche Regelungen bei Kinderwunschbehandlung

In den meisten Fällen führen wir zunächst eine Zyklusüberwachung (sog. Zyklusmonitoring) durch, um einen Überblick über Ihren Zyklusverlauf (Wachstum des Eibläschens, Zeitpunkt des Eisprungs, Höhe des Gelbkörperhormons, etc.) zu erhalten. Diese Kosten werden im Regelfall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Sollte jedoch eine Inseminationsbehandlung ratsam sein, müssen Sie seit dem 01.01.2004 vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Diesen sogenannten Behandlungsplan erhalten Sie von uns.

Bei Genehmigung werden die Kosten der Behandlung zu 50% von Ihrer Krankenkasse übernommen. Nach §27a SGB V sind die anderen 50% der entstehenden Kosten als Eigenanteil jedoch von Ihnen selbst zu tragen. Das gilt für die Behandlung inklusive der Medikamentenkosten.

Für die Genehmigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen verheiratet sein
  • Beide Ehepartner müssen über 25 Jahre alt sein
  • Sie müssen unter 40 Jahre alt sein, ihr Mann unter 50 Jahre
  • Es darf kein Spendersamen verwendet werden
  • Sie dürfen nicht über das Sozialamt versichert sein

Bei Inseminationen im Spontanzyklus (hierunter fällt auch die Einnahme von Clomifen) können Genehmigungen für bis zu 8 Zyklen erteilt werden. Bei Inseminationen nach hormoneller Stimulation bis zu 3 Zyklen.

Die Genehmigung ist ein Jahr gültig. Bei Kostenübernahme fallen für Sie Kosten von ca. 150-200 € pro Behandlungszyklus an.

Wird auch nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, muss Ihnen die komplette Behandlung (einschließlich der Medikamente) leider privat in Rechnung gestellt werden. Dabei müssen Sie mit Kosten von ca. 400 € für einen Behandlungszyklus rechnen.